Beim diesjährigen Klostermythos am 28. September wird die Nordharzer Altertumsgesellschaft wieder einen Gerichtstag nach dem Sachsenspiegel des Eike von Repgow abhalten.
Diesmal wird ein Ackerfrevel von Ditfurter Bauern verhandelt, der zum Schaden des Klosters Wendhusen geschah. Dabei ist auch die wichtige Heerstrasse beschädigt worden.
Das Gericht wird im Zeitfenster um 1300 authentisch nachgestellt und die Prozessführung den damaligen Gepflogenheiten gemäß ablaufen.
Erstmalig wird auch die zuständige Gerichtsherrin, die Äbtissin von Wendhusen, anwesend sein und in den Verlauf eingreifen.
Damals übliche Mittel zur Urteilsfindung wie die Nagelprobe oder ein Gottesurteil gelangen zur Anwendung.
Das Publikum wird aktiv mit einbezogen und kann sich auch an historischen Spielen vergnügen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt, der Eintritt ist frei.